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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lehrgangsanmeldung und -durchführung *)

 

Träger des Lehrganges

Träger der Ausbildung ist der DRK-Landesverbandes Niedersachsen e.V., Erwinstr. 7, 30175 Hannover (im Folgenden als Landesverband bezeichnet).

 

Anmeldung und Einladung / Bestätigung

Der Anmeldevordruck für Lehgänge ist vollständig und leserlich auszufüllen und von der angemeldeten Person - bei Minderjährigen von einem gesetzlichen Vertreter – sowie von einem Vertreter des entsendenden DRK-Kreisverbandes / der DRK-Einrichtung mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu unterschreiben und fristgerecht gemäß Lehrgangsausschreibung dem Landesverband zu übersenden.

Vor der Anmeldung ist zu gewährleisten, dass die in der Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind und diese in dem dafür vorgesehenen Feld des Anmeldevordrucks im Einzelnen aufgeführt werden.

 

Sind die Zulassungsvoraussetzungen für den Lehrgang erfüllt und noch Plätze frei, erhält die angemeldete Person nach entsprechender Prüfung eine schriftliche Einladung vom Landesverband; der DRK-Kreisverband / die DRK-Einrichtung erhält eine Kopie der Einladung. Erst nach Zugang der Einladung bei der angemeldeten Person bzw. dem entsendenden DRK-Kreisverband / der DRK-Einrichtung kommt ein Ausbildungsvertrag zwischen dem Landesverband und dem DRK-Kreisverband / der DRK-Einrichtung zustande und ist eine Lehrgangsteilnahme seitens des Landesverbandes grundsätzlich sichergestellt.

 

Ist der Lehrgang ausgebucht, erhält die angemeldete Person bzw. der entsendende DRK-Kreisverband / die DRK-Einrichtung eine Mitteilung.

Für den gleichen Lehrgang zu einem späteren Termin ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Für diesen Fall ist der Landesverband bemüht, die Person bevorzugt zu berücksichtigen.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang wird in der Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs beschrieben.

Teilnahme und Zahlungsbedingungen

Nach Zugang der Einladung ist die angemeldete Person grundsätzlich zur Teilnahme am Lehrgang und der DRK-Kreisverband / die DRK-Einrichtung zur Zahlung des Lehrgangspreises bzw. einer Ausfallgebühr verpflichtet (zu Ausnahmen siehe unten unter Rücktritt). Der Lehrgangspreis wird in der Regel nach dem Lehrgangsende dem DRK-Kreisverband / der DRK-Einrichtung in Rechnung gestellt.

Rücktrittsbedingungen/Storno und Ausfallkosten

 

1.    Rücktritt durch den angemeldeten Lehrgangsteilnehmer **) bzw. den DRK-Kreisverband / die DRK-Einrichtung

Sind nach Anmeldeschluss bis zum Lehrgangsbeginn bei der angemeldeten Person Gründe eingetreten, die eine Lehrgangsteilnahme unmöglich machen, ist das entsprechende Fachreferat bzw. die Abteilung des Landesverbandes davon unverzüglich zu unterrichten.

Für den dadurch entstehenden Verwaltungsaufwand werden Stornokosten berechnet. Sollte der Lehrgangsteilnehmer aus unvorhergesehenen Gründen an der Teilnahme verhindert sein, bitten wir um eine sofortige telefonische Nachricht über den DRK-Kreisverband an den Landesverband. Bei Rücktritt später als zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe des Teilnehmerbetrages in Rechnung gestellt. Für Absagen nach Anmeldeschluss und vor der zweiwöchigen Frist wird eine Stornogebühr von 10,00 Euro berechnet.

Kann der frei gewordene Lehrgangsplatz allerdings nicht wieder belegt werden, werden dem DRK-Kreisverband bzw. der DRK-Einrichtung Ausfallkosten in Rechnung gestellt. Hiervon können Härtefälle wie Arbeitsunfähigkeit sowie Krankheit und Todesfall in der Familie, die unverzüglich dem Landesverband nachzuweisen sind, ausgenommen werden. Die Höhe der Storno- und Ausfallkosten sowie die einzuhaltende Fristen sind in der jeweiligen Ausschreibung geregelt oder Bestandteil des Beherbergungsvertrages.

Wird der Lehrgang nicht angetreten bzw. aus nicht vom Landesverband zu vertretenden Gründen vom Lehrgangsteilnehmer vorzeitig abgebrochen, ist der gesamte Lehrgangspreis zur Zahlung fällig. (Härtefallregelung siehe wie vorstehend)

 

2.    Rücktritt durch den DRK-Landesverband Niedersachsen e.V.

Wird der Lehrgang durch den Landesverband abgesagt, wird der angemeldete Teilnehmer bzw. der DRK-Kreisverband / die DRK-Einrichtung unverzüglich vom Landesverband unterrichtet.

Ansprüche der angemeldeten Person oder den DRK-Kreisverbandes / der DRK-Einrichtung gegen den Landesverband wegen des Ausfalls des Lehrgangs sind ausgeschlossen.

 

Stört ein Lehrgangsteilnehmer trotz einer Ermahnung der Lehrgangs- oder Hausleitung nachhaltig die Durchführung des Lehrgangs oder verhält er sich so, dass die Fortsetzung des Lehrgangs dem Landesverband und/oder den übrigen Lehrgangsteilnehmer nicht zuzumuten ist, ist der Landesverband berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und/oder dem Teilnehmer Hausverbot zu erteilen. In diesen Fällen behält der Landesverband den Anspruch auf Zahlung der anteiligen Lehrgangskosten.

Datenschutz

Die angemeldete Person erklärt sich durch ihre Unterschrift auf der Anmeldung damit einverstanden, dass personenbezogene Daten für organisationsinterne (DRK-interne) Zwecke und Aufgaben elektronisch gespeichert und genutzt werden können.

 

Zur Bildung von Fahrgemeinschaften kann jeder Lehrgangsteilnehmer eine vorläufige Liste mit Namen und Anschriften aller Lehrgangsteilnehmer vom Landesverband erhalten.

 

Dr. Selbach

Landesgeschäftsführer

 

 

*) Der Begriff „Lehrgänge“ schließt hier Seminare, Tagungen und anderen Bildungsveranstaltungen mit ein.

**) Durch die geschlechtsneutrale Benennung der Funktion Teilnehmer soll lediglich die Lesbarkeit verbessert werden; Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind hier selbstverständlich gleich gestellt zu sehen.